Die Geschichte der "Bloch-Bauer-Bilder" des österreichischen Malers Gustav Klimt ist ein juristisches Possenspiel um "Beutekunst" ohnegleichen, bei dem es vorläufig offen bleiben kann, wer Dieb und wer Bestohlener ist, wer letztendlich Täter und wer Opfer wurde:
Als im Jahre 1925 die Ehefrau des Wiener Zuckerfabrikanten und Kunstsammlers Ferdinand Bloch-Bauer - Adele - stirbt, verfügt sie testamentarisch, dass fünf im Besitz des Ehepaares stehende Bilder Gustav Klimts - für zwei von ihnen hatte sie selbst Modell gestanden - nach dem Tod ihres Mannes in den österreichischen Staatsbesitz übergehen sollen. Im Rahmen der Nachlassabwicklung gab Ferdinand Bloch-Bauer einerseits an, die Bilder würden zwar ins seinem (Allein-)Besitz stehen - seine Frau hätte also gar nicht wirksam darüber verfügen können - gleichwohl verpflichtete er sich zur Erfüllung der Nachlassauflage und verzichtet auf eine formale Anfechtung.
Nach dem "Anschluss Östereichs" flüchtet Bloch aus Angst vor nationalsozialistischer Verfolgung von Wien über Prag nach Zürich, wo er 1945 eines natürlichen Todes stirbt.
Seine Kunstsammlung - einschließlich der fünf strittigen Klimt-Bilder - lässt er in Wien zurück. Sie wird von den Nazis beschlagnahmt.
1948 - noch vor jedweder Gesetzgebung über Beutekunst - verlangen Blochs Erben in den USA die Herausgabe der Sammlung von der neu entstandenen Republik Österreich, die die Ansprüche auch unproblematisch und schnell anerkennt, soweit sie sich nicht auf die fünf Klimt-Bilder erstrecken. Die Sammlung wird Zug um Zug gegen eine förmliche Verzichtserklärung der Bloch-Erben auf eben diese fünf Bilder dann auch ausgehändigt. Die fünf in Rede stehenden Bilder wurden Bestandteil der Österreichischen Nationalsammlung und hingen in den folgenden rund 50 Jahren öffentlich aus.
Dann jedoch meldet sich aus Los Angeles die Großnichte von Adele Bloch-Bauer und fordert - unter Hinweis auf diverse neue Gesetze und Urteile zum Thema "Beutekunst" - die fünf Klimt-Bilder für sich...
Die britischen Dokumentarfilmer Jane Chablani und Martin Smith verfolgten den Rechtsstreit und sprachen sowohl mit Maria Altmann und ihren Anwälten wie auch mit den Vertretern Österreichs in diesem Streit.